Gemäß den Berufsbefugnissen für Bilanzbuchhalter nach dem BibuG liegen die Bilanzierungsgrenzen bei den bis zu kleinen Kapitalgesellschaften festgesetzten Merkmalen. Bilanzbuchhalter dürfen Bilanzen gem. § 5 EStG erstellen, wobei die Grenzen der Bilanzsumme von EUR 5 Mio, der Umsatzerlöse von EUR 10 Mio sowie der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl pro Gesellschaft von 50 Dienstnehmern nicht überschritten werden dürfen. Des Weiteren sind wir befugt, sowohl die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gem. § 4 Abs 3 EStG als auch gemäß der doppelten Buchführung Bilanzen nach § 4 Abs. 1 EStG zu erstellen. Aufgrund der jahrelangen Berufserfahrung in Steuerberatungskanzleien bringen wir hier gerne unser Wissen und unsere Erfahrung zu den unterschiedlichsten Bewertungsansätzen mit ein, um hier einerseits dem Klienten als auch der Gesetzeslage gerecht zu werden.
Martina Kohlhuber
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